Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind seit vielen Jahren ein etabliertes Instrument der Übermittlung gesundheitsrelevanter und sicherheitsbezogener Informationen in der Lieferkette. Und doch wurden die gesetzlichen Regelungen, die die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern betreffen, immer wieder angepasst und überarbeitet. Derzeit ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in REACH Artikel 31 und Anhang II geregelt, präzisiert werden diese Anforderungen durch einschlägige Leitlinien der ECHA. In Deutschland gilt zusätzlich die TRGS 220, zuletzt geändert am 02.05.2018.

Ein Lieferant ist verpflichtet ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, wenn der Stoff oder das Gemisch gefährlich ist, der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist, oder der Stoff nach REACH-Verordnung zulassungspflichtig ist.

Es gibt aber weitere Fälle, in denen der Lieferant auf Verlangen des Abnehmers ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen muss, z. B. wenn ein Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich zwar nicht erfüllt, aber geringe Mengen gefährlicher Stoffe enthalten sind oder wenn das Gemisch Stoffe mit gemeinschaftlichen Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz enthält.

Das Sicherheitsdatenblatt ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird.
Auch wenn keine Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes besteht, müssen Lieferanten entsprechend Artikel 32 der REACH-Verordnung ihren Kunden Informationen zum Registrierungsstatus und geeigneten Risikomanagementmaßnahmen übermitteln.

Sicherheitsdatenblätter sind unverzüglich zu aktualisieren, wenn neue Informationen zu Risikomanagementmaßnahmen oder Gefährdungen vorliegen. Für nachgeschaltete Anwender bedeutet es oft einen hohen zeitlichen und administrativen Aufwand, die im Rahmen der REACH-Registrierung überarbeiteten Informationen in der Lieferkette weiterzugeben.

Relativ neu in der Gefahrenkommunikation sind die erweiterten Sicherheitsdatenblätter, welche die einschlägigen Expositionsszenarien aus den Stoffsicherheitsberichten enthalten. Hier sind insbesondere die Abnehmer mit der Herausforderung konfrontiert, diese erweiterten Sicherheitsdatenblätter zu prüfen und die Expositionsszenarien mit den eigenen Verwendungsbedingungen abzugleichen und weiter in der Lieferkette zu kommunizieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Verwaltung Ihrer Sicherheitsdatenblätter sowie bei der Umsetzung der resultierenden Maßnahmen. Bitte sprechen Sie uns an, wir erarbeiten ein für Sie maßgeschneidertes Paket.